Die Umsatzsteuer und du.
Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen und Rechnungen – verständlich erklärt für Helper, ohne Steuerdeutsch und ohne unnötige Panik.
Hat dein maßgeblicher Gesamtumsatz im Vorjahr diese Grenze nicht überschritten, kann § 19 UStG im Folgejahr grundsätzlich anwendbar sein.
Bei bestehender Kleinunternehmerregelung ist dies die zusätzliche Grenze im laufenden Kalenderjahr.
Auf steuerbefreite Umsätze nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das ist nicht dasselbe wie ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
Was du wirklich wissen solltest.
Die wichtigsten Punkte aus dem VeeDoo Helper-Leitfaden – kompakt, nachvollziehbar und mit einfachen Beispielen.
Du startest deine selbstständige Tätigkeit gerade erst?
Dann ist eine wichtige Besonderheit zu beachten: Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit ist nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass grundsätzlich die 25.000-€-Grenze für den tatsächlichen Umsatz des Gründungsjahres maßgeblich – nicht die 100.000-€-Grenze. Dieser Punkt ist gerade für neue Helper relevant.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
§ 19 UStG kann dazu führen, dass deine inländischen Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Für bereits bestehende Unternehmen kommt es dabei auf zwei Grenzen an: den Gesamtumsatz des Vorjahres und den Umsatz des laufenden Jahres.
Wie lange kann die Regelung gelten?
Entscheidend ist grundsätzlich jedes Jahr neu, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Hat dein Gesamtumsatz im jeweiligen Vorjahr 25.000 € nicht überschritten, kann die Steuerbefreiung im laufenden Jahr grundsätzlich weiter greifen – solange die laufende Grenze eingehalten wird und du nicht wirksam auf die Regelung verzichtet hast.
Was bedeutet die 100.000-€-Grenze?
Die 100.000 € ersetzen nicht die 25.000-€-Grenze. Sie sind eine zusätzliche Grenze für das laufende Jahr, wenn du aufgrund deines Vorjahresumsatzes als Kleinunternehmer starten konntest.
Es zählt nicht nur VeeDoo.
Für die Umsatzgrenzen ist grundsätzlich dein maßgeblicher Gesamtumsatz als Unternehmer relevant – nicht nur das, was du über VeeDoo verdienst.
Kleinunternehmer heißt nicht „steuerfrei“.
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Sie bedeutet nicht automatisch, dass für deine Tätigkeit keine anderen steuerlichen, gewerberechtlichen oder sonstigen Pflichten bestehen.
Was ist mit der Vorsteuer?
Wer Umsätze nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei ausführt, ist grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen berechtigt, die für diese Umsätze verwendet werden.
Wir sortieren deine VeeDoo-Zahlen. Du behältst das große Ganze im Blick.
Damit du nicht zwischen Rechnungen, Umsätzen und Gebühren den Überblick verlierst, bereitet VeeDoo deine Aktivitäten strukturiert auf. Deine persönliche steuerliche Einordnung bleibt dabei bewusst bei dir.
Deine VeeDoo-Zahlen. Sauber sortiert.
Wir machen die Dokumentation rund um deine Helper-Jobs so übersichtlich wie möglich – auf Basis des Umsatzsteuerstatus, den du in deinem Profil hinterlegt hast.
Du kennst das ganze Bild.
VeeDoo sieht nur, was auf VeeDoo passiert. Deshalb bleibt die tatsächliche steuerliche Einordnung deiner gesamten selbstständigen Tätigkeit bei dir.
Auch Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten können für gesetzliche Grenzen relevant sein.
Hinterlege in deinem VeeDoo-Profil den Umsatzsteuerstatus, der nach deiner eigenen Prüfung für dich gilt.
Steuerliche und sonstige gesetzliche Pflichten können über VeeDoo hinausgehen.
Wende dich an das zuständige Finanzamt oder eine steuerlich qualifizierte Person, wenn du deinen Fall klären möchtest.
Die Logik in 30 Sekunden.
Orientierung nach § 19 UStG · keine Einzelfallprüfung
Noch Fragen zur Umsatzsteuer?
Die häufigsten Punkte kurz aufgeklappt.
Auf Umsätze, die nach § 19 UStG steuerbefreit sind, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Ob die Voraussetzungen bei dir tatsächlich vorliegen, musst du anhand deiner persönlichen Situation prüfen.
Für bestehende Unternehmen wirken beide Grenzen zusammen: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr darf die 100.000-€-Grenze nicht überschritten werden. Im Jahr einer Neugründung ist nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass grundsätzlich die 25.000-€-Grenze für das Gründungsjahr maßgeblich.
Bereits der Umsatz, mit dem die laufende 100.000-€-Grenze überschritten wird, ist nicht mehr nach § 19 Abs. 1 UStG steuerbefreit. Ab diesem Zeitpunkt greifen die Regeln der Regelbesteuerung für die betreffenden Umsätze.
Nein. VeeDoo kann nur Umsätze berücksichtigen, die innerhalb der Plattform entstehen. Andere selbstständige oder unternehmerische Umsätze außerhalb von VeeDoo sind VeeDoo nicht bekannt und müssen von dir selbst berücksichtigt werden.
Nein. VeeDoo stellt keine individuelle steuerliche Einstufung oder Beratung bereit. Das System verarbeitet den Umsatzsteuerstatus, den du hinterlegt hast. Für die Richtigkeit und Aktualität deiner Angaben bist du selbst verantwortlich.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kleinunternehmerregelung kann Abläufe vereinfachen, gleichzeitig besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die für diese steuerbefreiten Umsätze verwendet werden. Welche Variante für dich passend ist, ist eine individuelle steuerliche Frage – dazu gibt VeeDoo keine Empfehlung.
Lieber direkt bei den offiziellen Stellen nachlesen?
Steuerrecht kann sich ändern. Für verbindliche Informationen sind die gesetzlichen Grundlagen und die zuständigen Behörden maßgeblich.
Gesetzliche Grundlage der Kleinunternehmerregelung in Deutschland.
Offizielle Gesetzesfassung ↗Anwendungshinweise zur seit 1. Januar 2025 neu gefassten Kleinunternehmerregelung.
BMF-Hinweise öffnen ↗VeeDoo macht den Überblick leichter.
Deine VeeDoo-Umsätze, Gebühren und Abrechnungsunterlagen bleiben strukturiert nachvollziehbar. Welche steuerlichen Regeln für dich gelten, entscheidest du nicht nach einer Landingpage, sondern anhand deiner tatsächlichen Situation und – wenn nötig – mit fachlicher Unterstützung.